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   VGH Bayern, 05.01.2022 - 11 CS 21.2692   

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https://dejure.org/2022,423
VGH Bayern, 05.01.2022 - 11 CS 21.2692 (https://dejure.org/2022,423)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.01.2022 - 11 CS 21.2692 (https://dejure.org/2022,423)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Januar 2022 - 11 CS 21.2692 (https://dejure.org/2022,423)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; FeV § 11 Abs. 2, Abs. 8, § 46 Abs. 1 S. 1; FeV Nr. 7 Anlage 4 zur
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens, mittelgradige depressive Episode, Borderline-Persönlichkeitsstörung, Einnahme von Psychopharmaka

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FeV § 11 Abs. 2
    Eilantrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund psychischer Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 08.06.2021 - 11 CS 20.2342

    Zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2022 - 11 CS 21.2692
    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat im Übrigen gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Bezug (vgl. auch BayVGH, B.v. 8.6.2021 - 11 CS 20.2342 - juris Rn. 17 m.w.N.).

    Gleiches gilt für den genauen Grad der Konkretisierung, die die von der Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 11 Abs. 6 Satz 1 und 2 FeV festzulegende und mitzuteilende Fragestellung aufweisen muss (BVerwG, B.v. 5.2.2015 - 3 B 16.14 - BayVBl 2015, 421 = juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 8.6.2021 a.a.O. m.w.N.).

    Eine Beiziehung der ärztlichen Unterlagen des die Antragstellerin behandelnden Psychiaters war im Hinblick auf den Umfang der bereits bekannten Tatsachen vorliegend nicht mehr erforderlich, um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu genügen (vgl. BayVGH, B.v. 8.6.2021 - 11 CS 20.2342 - juris Rn. 21 m.w.N.; B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 16 ff.; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 11 FeV Rn. 24).

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2022 - 11 CS 21.2692
    Es genügt der Hinweis auf eine Erkrankung nach Anlage 4 zur FeV (§ 11 Abs. 2 Satz 1 und 2 FeV) bzw. ein "Anfangsverdacht" (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78 = juris Rn. 22; U.v. 14.11.2013 - 3 C 32.12 - BVerwGE 148, 230 = juris Rn. 17), also - wie es in § 152 Abs. 2 StPO umschrieben wird - das Bestehen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte.

    Allerdings darf die Beibringung des Gutachtens nur aufgrund konkreter Tatsachen, nicht auf einen bloßen Verdacht "ins Blaue hinein" bzw. auf Mutmaßungen, Werturteile, Behauptungen oder dergleichen hin verlangt werden (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2001, a.a.O. Rn. 26; Siegmund in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand 1. bzw. 9.12.2021, § 11 FeV Rn. 43, § 2 StVG Rn. 114 ff.).

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2022 - 11 CS 21.2692
    Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der Begutachtung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 = juris Rn. 19).
  • BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 32.12

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2022 - 11 CS 21.2692
    Es genügt der Hinweis auf eine Erkrankung nach Anlage 4 zur FeV (§ 11 Abs. 2 Satz 1 und 2 FeV) bzw. ein "Anfangsverdacht" (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78 = juris Rn. 22; U.v. 14.11.2013 - 3 C 32.12 - BVerwGE 148, 230 = juris Rn. 17), also - wie es in § 152 Abs. 2 StPO umschrieben wird - das Bestehen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte.
  • BVerwG, 05.02.2015 - 3 B 16.14

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungsgutachten;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2022 - 11 CS 21.2692
    Gleiches gilt für den genauen Grad der Konkretisierung, die die von der Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 11 Abs. 6 Satz 1 und 2 FeV festzulegende und mitzuteilende Fragestellung aufweisen muss (BVerwG, B.v. 5.2.2015 - 3 B 16.14 - BayVBl 2015, 421 = juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 8.6.2021 a.a.O. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.05.2017 - 11 CS 17.312

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines angeordneten Gutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2022 - 11 CS 21.2692
    Eine Beiziehung der ärztlichen Unterlagen des die Antragstellerin behandelnden Psychiaters war im Hinblick auf den Umfang der bereits bekannten Tatsachen vorliegend nicht mehr erforderlich, um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu genügen (vgl. BayVGH, B.v. 8.6.2021 - 11 CS 20.2342 - juris Rn. 21 m.w.N.; B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 16 ff.; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 11 FeV Rn. 24).
  • VGH Bayern, 10.03.2008 - 11 CS 07.3453

    Standardisierte Begründung einer Sofortvollzugsanordnung; unzutreffende Angabe

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2022 - 11 CS 21.2692
    Somit ist auch nicht zu beanstanden, wenn die Behörde Textbausteine oder Standardbegründungen verwendet (vgl. Bostedt, a.a.O. § 80 Rn. 79; Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 22. Aufl. 2021, § 39 Rn. 18; BayVGH, B.v. 10.3.2008 - 11 CS 07.3453 - juris Rn. 16 f.).
  • VGH Bayern, 18.08.2021 - 11 CS 21.1727

    Anordnung eines Fahreignungsgutachtens bei Verdacht auf epileptischen Anfall

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2022 - 11 CS 21.2692
    Die Beibringungsanordnung setzt nicht voraus, dass eine Erkrankung oder ein Mangel im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 2 FeV bereits feststeht (stRspr vgl. BayVGH, B.v. 18.8.2021 - 11 CS 21.1727 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.09.2022 - 11 CS 22.1504

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums (Amphetamin) - einstweiliger

    Da der Fall des Antragstellers keine Besonderheiten aufweist, die ihn insoweit aus vielen gleich gelagerten Fällen herausheben würden, ist auch nicht zu beanstanden, wenn die Behörde Textbausteine oder Standardbegründungen verwendet (vgl. Bostedt in Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Aufl. 2021, § 80 Rn. 79; Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 22. Aufl. 2021, § 39 Rn. 18; BayVGH, B.v. 5.1.2022 - 11 CS 21.2692 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 23.02.2023 - 11 CS 22.2649

    Zum Erfordernis der Beibringung eines ärztlichen Fahreignungsgutachtens bei

    Eine präzise Angabe der entsprechenden Nummer oder Unternummer der Anlage 4 in der Beibringungsanordnung ist nicht in jedem Fall erforderlich und kann insbesondere dann entbehrlich sein, wenn sich die vom Gutachter zu klärende Frage mit hinreichender Deutlichkeit den Gründen entnehmen lässt, mit denen die Behörde ihre Eignungsbedenken dargelegt hat (BVerwG, B.v. 5.2.2015 - 3 B 16.14 - NJW 2016, 179 = juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 31.3.2016 - 11 ZB 16.61 - juris Rn. 10; B.v. 18.3.2019 - 11 CS 19.387 - juris Rn. 17; B.v. 17.2.2020 - 11 CS 19.2394 - juris Rn. 23; B.v. 5.1.2022 - 11 CS 21.2692 - juris Rn. 20).
  • VGH Hessen, 28.04.2023 - 2 B 61/23

    Fahreignungsbedenken bei Beeinträchtigung des Realitätssinns

    Ob die der Behörde vorliegenden Tatsachen ausreichen, ist nach den gesamten Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 5. Januar 2022 - 11 CS 21.2692 -, juris Rn. 20).
  • VG Augsburg, 20.12.2022 - Au 7 S 22.2189

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines Fahreignungsgutachtens

    Ob die der Behörde vorliegenden Tatsachen ausreichen, ist nach den gesamten Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen (siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 5.1.2022 - 11 CS 21.2692 - juris Rn. 20).
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